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BMJ & Afd Hand in Hand gegen Art. 1 GG

Verstößt der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b (Kinderpornografie) gegen das Grundgesetz?

 

 

 

Der Verfassungsschutz stellt in seinem Bericht zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD Sachsen-Anhalt fest (Zitat der ARD aus dem Verfassungsschutzbericht):

 

„Führende Vertreter der Partei bedienen sich einer dämonisierenden Wortwahl, indem sie Migranten zum Beispiel als „Invasoren“ … diffamieren…Eine solche Abwertung von Menschengruppen aufgrund ihrer ethnischen oder religiösen Identität verstößt gegen das Prinzip der #Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes.“

Was hier gilt muss m.E. auch für den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz gelten. Denn da heißt es:

„Die Verhältnismäßigkeit der Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe ist insbesondere dann fraglich, wenn die beschuldigte Person offensichtlich nicht aus pädokrimineller Energie gehandelt hat, ...“

„Denn auch hier sind die handelnden Personen in der Regel nicht pädophil, sondern handeln aus einem für den jugendlichen Entwicklungsstand typischen Antrieb wie Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben.“

Damit diffamiert das Ministerium Pädophile als grundsätzlich kriminell. Menschen ohne pädophilen Hintergrund sollen mild oder besser gar nicht bestraft werden.

Es ist damit belegte Absicht, ein Gesetz so zu verändern, das pädophile Menschen möglichst hart bestraft werden können und alle anderen möglichst straffrei bleiben. Es kommt nicht auf die Tat an, sondern wer sie begeht. Das kennen wir aus deutscher Geschichte. Leute, die man in der Gesellschaft nicht haben wollte, wurden damals als „Volksschädlinge“ bezeichnet. „Nie wieder“ muss für alle Opfer des Nationalsozialismus gelten. Nicht nur für Juden. Wobei zur Wahrheit gehört, das für pädophile Menschen „Noch immer“ treffender wäre.

Eine solche Abwertung von Menschengruppen aufgrund ihrer sexuellen Identität verstößt gegen das Prinzip der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes. Dabei ist ein Hauptproblem, dass dieser Verstoß nicht thematisiert wird. Weder gibt es Stimmen aus der Rechtswissenschaft noch in der Presse. Niemand stößt sich an der offenbaren Kriminalisierung einer ganzen Gruppe.

Dass es so ruhig ist, liegt auch an der Angst, sich für die Rechte pädophiler Menschen einzusetzen. Der Diskurs wird bestimmt von Kinderschutzverbänden, Opferverbänden und radikal feministischen Gruppierungen. Diese haben Pädophile als Feinde der Kinder gebrandmarkt. Obwohl sie es besser wissen müssten. Wer ihrer verqueren Logik nicht folgt, wird von ihnen verfolgt. Wissenschaftler, die eine andere Sicht aufmachen, verlieren ihren Job oder, wenn sie bereits verstorben sind, werden ihre Erkenntnisse diffamiert. Auch das erinnert an unrühmliche deutsche Geschichte.

Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist für Pädophile Alltag. Jede erschreckende Tat gegen Kinder wird Pädophilen zugeschrieben. Auch durch Politiker wie bspw. NRW-Innenminister Reul. Der kündigt 2022 nach einem Missbrauchsfall an: „Ich kann allen Pädophilen nur sagen: „Wir kriegen Euch! Vielleicht nicht heute, aber eines Tages stehen wir vor Eurer Tür.“ Ein deutsche Minister kündigt 2022 die Verfolgung einer ganzen Gruppe an. Das ist Volksverhetzung.

Bei Ausländern, Farbigen, Flüchtlingen, Juden, Homosexuellen u.v.a.m. hätte Herr Reul zurücktreten müssen. Gleiches gilt für Frau Bosold vom Schwulen Musem (Berlin), die Pädophile mit Ratten gleichgesetzt hat und für Prof. Klaus. M. Beier (Charité Berlin) der in einer Fachzeitschrift den Vergleich mit Viren zog.

 

Wo bleibt der Aufschrei?

Wann seit ihr dran?

Wann bist DU dran?

 

Den BMJ Entwurf findest du hier:

 

https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2023_Aend_184b_StGB.html

 

Geschichtsfälschung durch das Schwule Museum

Mein Beitrag auf LinkedIn dazu findest du hier:

https://bit.ly/3PwvPz6

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