Kinderpornografie
Im § 184b StGB findet sich der Begriff „Kinderpornografische Inhalte“. Dieser meint Bilder und Filme, aber auch Texte. Verboten sind diese, wenn sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter 14 Jahren (Kind) Gegenstand sind. Verboten sind also Bilder und Filme, die echte Menschen zeigen. Auch verboten sind Zeichnungen, Computeranimationen und ähnliches. Eindeutig pornografische Texte sind verboten, soweit sie nicht Teil eines größeren Werkes sind. Posingfotos sind verboten. Es bleibt in diesem Bereich nichts, was nicht rechtlich gegen den Nutzer verwendet werden kann.

 

Die möglichen Strafen waren schon drastisch. Am 1. Juli 2021 wurden sie trotzdem nochmal extrem angehoben. Es ist jetzt ein Verbrechensstraftatbestand mit einer Mindeststrafe von einem Jahr. Es gibt keine Geldstrafen mehr. Schon bei einem Bild muss eine Haftstrafe von einem Jahr ausgesprochen werden. Eine Verjährung tritt unfassbare 5 Jahre nach der Vernichtung der Schriften ein. Schon der Versuch, sich diese Schriften zu verschaffen ist strafbar. Sprich: Wer nach Kinderpornografie im Internet sucht macht sich strafbar, selbst wenn er nichts findet. Analog könnte man bestrafen, wenn jemand in die Suchmaschine „morden ohne erwischt zu werden“ eingibt. Werden verbotenen Schriften bei einer Hausdurchsuchung gefunden, spielt es auch eine Rolle, wie diese beschafft wurden. So steht in §184b Absatz 2: „Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande …“ Wird darauf erkannt, verdoppelt sich das Strafmaß. Was bedeutet „gewerbsmäßig“? Gewerbsmäßigkeit liegt bereits dann vor, wenn die Absicht bestehen könnte, Geld sparen zu wollen. Beispielsweise indem man nicht für Pornografie bezahlt. Einer Bande gehört man rechtlich schon an, wenn man sich die Pornografie in einem Chatraum besorgt. Hier bildet man, zusammen mit den anderen Chatteilnehmern, eine Bande. Dabei zu sein reicht aus. Viele Menschen, die Kinderpornografie nutzen, wollen wenigstens keine wirtschaftlichen Interessen bedienen, um Kinder vor dieser Form der Ausbeutung zu schützen. Ihnen dürfte in den meisten Fällen nicht klar sein, dass sie sich damit einer Verdoppelung der Strafe aussetzen.

Erstaunlich ist, dass der Gesetzgeber offensichtlich glaubt, durch dieses Verbot Kinderpornografie eindämmen zu können. Wenn dem so wäre, dass hohe Strafen und Ermittlungsdruck die Situation wesentlich verändern könnten, dann hätten wir bspw. in der Drogenpolitik Erfolg. Es lässt sich sehr leicht feststellen, dass das Konzept nicht funktionieren kann.

Ungeachtet dieser Tatsache hat der Gesetzgeber diese Handlungen zu Verbrechensstraftatbeständen erhoben. Eine Einstellung bei Geringfügigkeit ist nicht vorgesehen. Diese Änderung hat frappierende Konsequenzen. Schon ein Posingfoto reicht aus um den juristischen Vorgang in Gänze auszulösen. Seit dieser Verschärfung sind die Verfahren sprunghaft und dramatisch angestiegen. Ein Beweis für den Erfolg. Schaut man genauer hin, dann erfährt man, dass die Steigerung auf eine bestimmte Gruppe rückführbar ist: Jugendliche. Schickt eine 13-jährige ein Posingfoto von sich an ihren 15-jährigen Freund und dieses wird auf seinem Handy gefunden, dann wird gegen ihn ermittelt. Mit allen Mitteln. Inklusive einer Hausdurchsuchung. Hat der Junge das Foto im Klassenchat geteilt, dann haben sich alle im Chat strafbar gemacht. Wir kriminalisieren die Sexualität unserer Jugend in ihrer verletzlichsten Zeit, der Pubertät. Da Kinderpornografie zu einem der schrecklichsten Verbrechen hochstilisiert wurde reagiert man hysterisch und unangemessen. Die starke Zunahme von Verfahren wird argumentativ gerne gegen Pädophile eingesetzt. Beweisen diese doch, wie verbreitet Kinderpornografie ist. Wer hat schon Zeit sich mit den Hintergründen zu beschäftigen? Einzig die Wahrnehmung in der Bevölkerung, dass der Staat sich kümmert, kann durch „Funde“, Verhaftungen und hohe Strafen aufrechterhalten werden. An der substantiellen Situation ändert sich nichts.

Ursula von der Leyen erklärte vor über 13 Jahren, dass kinderpornografische Abbildungen immer brutaler werden. Es fänden sich inzwischen auch Vergewaltigungen von Babys. Vergewaltigung ist kein Porno, sondern die Abbildung einer brutalen Straftat. Seit dieser Zeit wird die Behauptung „es wird immer schlimmer“ regelmäßig wiederholt. Mir fehlt die Fantasie, wie das noch möglich sein soll. In Deutschland lässt sich nicht überprüfen, was tatsächlich angesehen wird. 1993 wurde Kinderpornografie verboten. In Russland ist der Besitz von Kinderpornografie straffrei. Hier wurden pädophile Nutzer von Kinderpornografie befragt. Das Ergebnis: Sie legen Wert auf Abbildungen, die ohne Zwang oder Gewalt angefertigt wurden und glückliche Kinder zeigen. Pädophile sind also nicht die, die sich Vergewaltigungen ansehen. Und doch wirft man Kinderpornografie und Missbrauchsabbildungen in einen Topf und nennt Nutzer „Pädokriminelle“. Ein Begriff, von dem immer wieder gern behauptet wird, er meine ja nicht exklusiv Pädophile. Dabei weiß jeder der Akteure, dass genau das bei den Menschen ankommt. Und genau das ist beabsichtigt. Die von v. d. Leyen angesprochenen brutalen Abbildungen sehen sich Menschen mit einem Gewaltproblem an. Überwiegend Heterosexuelle.

 

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