Begriffsbestimmung
Das inflationäre Nutzen möglichst drastischer Begriffe, um die Aufmerksamkeit des Publikums sicherzustellen, führt zu immer mehr Unklarheiten, was denn wirklich gemeint ist. Wenn jede sexistische Ansprache einer Frau als Vergewaltigung bezeichnet wird, dann ergeben sich mindestens zwei Probleme: Zum einen ist nicht mehr klar, was passiert ist. Zum anderen wird erzwungener Geschlechtsverkehr mit Eindringen in den Körper des anderen verharmlost. Und damit dem Opfer die Anerkenntnis und Benennungsmöglichkeit eines Gewalterlebnisses genommen. Gleichzeitig eine Belästigung fälschlicherweise als Gewalt eingeordnet.
Bild: pixabay (verändert)
Inzwischen wird bei Gesprächen über Kinderpornografie immer vehementer gefordert „Missbrauchsabbildung“ zu sagen. Es muss einen Unterschied machen, ob ein 13-jähriges bekleidetes Kind ein Posingfoto von sich macht, Kinder bei sexuellen Spielen gezeigt werden oder die Vergewaltigung eines Kindes abgebildet ist. Das gesamte Spektrum unter einen Begriff zu fassen ist eine absichtliche Täuschung mit dem Ziel weiterer Verbote und Verschärfungen. Diese Vorgehensweise entspricht der Skandalisierung und Hetze wie sie heute in praktisch allen „sozialen“ Netzwerken ausgeübt wird. Statt gegen diese Entwicklung vorzugehen bringen Politiker die so entstehenden Meinungen unreflektiert in Gesetzesform.

Im Folgenden verwende ich den Begriff Missbrauch für sexuelle Übergriffe durch Anwendung von physischer oder psychischer Gewalt. Abbildungen dieses Missbrauchs bezeichne ich als Missbrauchsabbildungen. Abbildungen, die ohne Zwang erstellt wurden und keine Gewalt zeigen als Kinderpornografie. Ich schreibe „Missbrauch“, wenn ich den Begriff meiner Definition folgend im Kontext für falsch halte.

In Zitaten verwende ich den Begriff, den der jeweilige Autor benutzt hat.

Meine Beiträge sind nicht gegendert. Beispiel: Täter meint männliche ebenso wie weibliche Menschen.

 

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